Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils ; Berechnung des gesetzlichen Erbteils; Abzug von Erblasserschulden; Darlegungslast für Voraussetzungen einer Nachlassverbindlichkeit ; Berücksichtigung eines ...
- Judicialis
ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § ... 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 162; ; BGB § 242; ; BGB § 683; ; BGB § 685; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt.; ; BGB § 815; ; BGB § 1938; ; BGB §§ 1943 ff.; ; BGB §§ 1967 ff.; ; BGB §§ 2050 ff; ; BGB § 2150; ; BGB § 2303 Abs. 1; ; BGB § 2314 Abs. 2; ; BGB § 2315; ; BGB § 2316; ; BGB § 2316 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Entstehung einer sog. Zweckverfehlungskondiktion und zur Frage der Anrechnung von Zuwendungen durch den Erblasser
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.12.2001 - 1 O 114/99
- OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 10 U 103/89
Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
Von dem sich nach Abzug dieser Erblasserschulden ergebenden Nachlass in Höhe von 126.587,72 DM sind entgegen der von dem Vorderrichter vertretenen Auffassung auch die durch die Ermittlung des Wertes der zum Nachlass gehörenden Grundstücke entstandenen Gutachterkosten in Höhe von 3.975,67 DM abzusetzen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393).Eine solche Anordnung hat vielmehr an sich nur den Sinn und die Wirkung, dass der Empfänger die Zuwendung gegenüber den anderen Abkömmlingen des Erblassers gemäß §§ 2050 ff, 2316 Abs. 1 BGB zur Ausgleichung zu bringen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1491 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393).
- BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Bauarbeiten vornimmt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird (vgl. BGHZ 108, 256, 261 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 287/92
Anrechnungen von Zuwendungen des Erblassers auf den Pflichtteil
Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2002 - 10 U 105/02
Eine solche Anordnung hat vielmehr an sich nur den Sinn und die Wirkung, dass der Empfänger die Zuwendung gegenüber den anderen Abkömmlingen des Erblassers gemäß §§ 2050 ff, 2316 Abs. 1 BGB zur Ausgleichung zu bringen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1491 m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 393).
- OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung …
Eine erstmals in der Verfügung von Todes wegen enthaltene Anrechnungsbestimmung ist rechtlich nur beachtlich, wenn sich der Erblasser eine solche bei der lebzeitigen Zuwendung eines Vermögensgegenstandes vorbehalten hatte, die Bestimmung an die Stelle einer berechtigten Pflichtteilsentziehung getreten ist (vgl. OLG Koblenz ZERB 2003, 159 f.) oder ein Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten mit diesem Inhalt geschlossen wird (…Staudinger/Haas, BGB § 2315 Rn. 18).